Slide HILFE &
BERATUNG
Eine minimalistische Strichzeichnung von zwei Erwachsenen und einem Kind, die gemeinsam Hand in Hand gehen. Die Figuren sind mit einer einzigen durchgehenden Linie auf schlichtem Hintergrund umrissen.

Integrationshilfe / Eingliederungshilfe / Schulassistenz
(nach §27 ff. und §35a SGB VIII)

Wird bei einem Heranwachsendem eine Teilbeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben, aufgrund seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung/ Abweichung vom alterstypischen Entwicklungsstand festgestellt, kann nach §27 ff. und § 35a SGB VIII eine Hilfe zur Eingliederung in den Schulalltag gewährt werden. Die (schul-)alltäglichen Zusammenhänge sollen dadurch so entwicklungsfördernd gestaltet werden, dass das Bewältigungshandeln des jungen Menschen in Bezug auf seine seelische und körperliche Beeinträchtigung verbessert werden kann. Die Balance zwischen den eigenen Beeinträchtigungen und der sozialen Umwelt soll durch die Hilfe zur Lebensbewältigung langfristig optimiert werden.

Ein junges Mädchen mit Down-Syndrom in einem gelben Shirt betrachtet ihre Finger, während sie einen kleinen Gegenstand hält. Ein Erwachsener neben ihr, vermutlich von der Ohana Integrationshilfe Hilden, hält einen grauen Korb. Im Hintergrund sind verspielte Formen zu sehen.
Eine vierköpfige Familie liegt lächelnd auf dem Boden in einem hellen Wohnzimmer und liest gemeinsam ein Buch. Mit der Ohana Integrationshilfe in Hilden fühlen sich alle engagiert und glücklich und genießen die sinnvolle Alltagsassistenz, während sie wertvolle Zeit miteinander verbringen.

Sozialpädagogische Familienhilfe
(nach §31 SGB VIII)

Ausgehend von diesem Hilfeleistungsangebot besteht die Aufgabe darin, die Familien durch intensive Betreuung und Begleitung zu unterstützen und eine Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird vor allem bei der Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, der Alltagsbewältigung oder bei schweren Konflikten und Krisen in Anspruch genommen. Sie kommt allerdings nur in Betracht, wenn die freiwillige Mitarbeit der Familie gegeben ist.

Hilfe für junge Volljährige
(nach §41 SGB VIII)

„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist“ (§41 Abs. 1 SGB VIII). Bezugnehmend zu dieser Rechtsprechung zielt die Hilfeleistung auf eine Verselbstständigung des jungen Volljährigen ab. Neben begleitenden Behördengängen erhält der Klient eine Betreuungsperson, an welche er sich auch in alltäglichen Problemlagen wenden kann.

Ein junges Mädchen sitzt im Schneidersitz auf einem Kissen, lächelt und unterhält sich mit einer Frau mit einem Notizblock – möglicherweise einer Beraterin der Ohana Integrationshilfe – in einer entspannten Innenumgebung in Hilden.
Ein junges Mädchen mit langen braunen Haaren sitzt mit verschränkten Armen auf einem Sofa und sieht verärgert aus. Eine ältere Frau neben ihr gestikuliert beim Sprechen, als würde sie Alltagsassistenz oder Eingliederungshilfe von Ohana in Hilden anbieten.

Intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung
(nach §35 SGB VIII)

Intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. In der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallbetreuung, werden Jugendliche unterstützt, die ihren Alltag nicht selbstständig gestalten können, von Schule und Ausbildung fernbleiben und/oder dem Alkohol- bzw. Drogenkonsum verfallen sind.

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